21 / 11 / 22 · 10:54 Uhr

Die Tücken der Ehe

Familienrecht

Oftmals kommt für Ehepartner - sei es nun die Ehefrau oder der Ehemann - während der Ehe das große Erwachen, wenn sich mit der Zeit herausstellt, dass es sich bei der einst geliebten und geheirateten Person um eine andere handelt, als man anfänglich dachte. Manchem kommt diese Erkenntnis auch erst dann, wenn der Ehepartner bereits verstorben ist.

So ging es jüngst einer Ehefrau, die nach dem Tod ihres Gatten feststellen musste, dass dieser bereits seit anderthalb Jahrzehnten ein außereheliches Verhältnis mit einer Prostituierten gehabt hatte, mit dieser in den letzten Jahren vor seinem Tod sogar zusammengelebt und sie vier Jahre vor seinem Tod sogar testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt hatte. Die Ehefrau, die weiterhin allein das im Miteigentum der Eheleute stehende Wohnhaus bewohnen wollte, beantragte hinsichtlich des Eigentumsanteils ihres verstorbenen Mannes an dem Wohngrundstück einen Alleinerbschein. Sie begründete dies damit, dass das Testament sittenwidrig sei.

Dies sah das Oberlandesgericht Düsseldorf anders. Denn ein solches sogenanntes Geliebtentestament sei nur dann sittenwidrig, wenn es ausschließlich für die Belohnung geschlechtlicher Hingabe errichtet worden sei. Vorliegend sei dies wegen des längeren Zusammenlebens des Erblassers mit seiner Geliebten allerdings nicht der Fall gewesen. Das Urteil zeigt wieder einmal deutlich, dass sich die Wertvorstellungen bezüglich sexueller Dienste im Laufe der Zeit geändert haben, was hier im Vorrang der Testierfreiheit vor dem häuslich geschützten Wohnbereich der Ehefrau mündete.

Die kluge Ehefrau sollte daher vorsorgen, und sich bei Zeiten das eheliche Wohnhaus ganz übertragen lassen. Sollte sich der Ehemann dann anderweitig vergnügen, steht sie im übertragenen Sinne - jedenfalls was das Wohnhaus betrifft - nicht nackt da.

Auch Rechtsanwälte, glaube ich, waren einst Kinder.

Charles Lamb

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