23 / 11 / 22 · 11:41 Uhr

Ich bin kein Unterhaltsrechner

Familienrecht

Wenn man im Erbrecht und Familienrecht tätig ist, stößt man in Beratungsgesprächen immer wieder auf das Phänomen, dass die Mandanten noch weitere "Berater" aus der Familie oder dem Bekanntenkreis haben. Bei Mandantinnen sind oft eine oder mehrere Freudinnen schon geschieden und erteilen Ratschläge aufgrund der Erfahrungen, die sie bei der juristischen Auseinandersetzung mit ihrem damaligen Ehemann gesammelt haben. Dabei gehen diese offenbar regelmäßig davon, aufgrund dieser - meist einmaligen - Erfahrung selbst Expertinnen im Familienrecht zu sein.

Männer machen die Dinge ja gern mit sich selbst aus. Außerdem wissen sie ja sowieso grundsätzlich sehr viel (und mehr als Andere) und versuchen daher oft, familienrechtliche Fragen selbst zu klären. Bereitwilliger Helfer dabei ist das Internet. Und - wegen des Titels dieses Artikels ist es kein großes Geheimnis - das häufigste im Zusammenhang mit dem Familienrecht in Suchmaschinen eingegebene Wort ist UNTERHALTSRECHNER.

In einen solchen Unterhaltrechner kann man regelmäßig sein Gehalt eingeben und erfährt dann, welchen (Kindes-)unterhalt man schuldet. Da taucht dann auch schon das erste Problem auf. Denn oftmals überschneiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. Und der Ehegattenunterhalt lässt sich nicht ohne Weiteres mit einem Unterhaltsrechner berechnen. Zudem wird das für die jeweilige Unterhaltsart relevante Einkommen zum Teil unterschiedlich bestimmt. Vor allem aber kann ein solcher Unterhaltrechner nicht die vielen Sonderprobleme berücksichtigen, die im Unterhaltrecht auftreten können.

Oder wussten Sie, dass sich, wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung bewohnt, sich den Wohnwert beim Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen muss? Und wenn Sie das wussten - unterscheidet sich die Höhe dieses Wertes für die Zeit kurz nach der Trennung im Vergleich zu der Zeit nach Ablauf des ersten Jahres? Werden Darlehensraten abgezogen; oder nur die Zinsen?

Auch ansonsten gibt es viele Besonderheiten. Kann man die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, insbesondere bei Benutzung eines PKW, vom Einkommen abziehen oder nur in besonderen Konstellationen. Welche sind diese Konstellationen und, und, und...

Die Botschaft dieses Artikels wird Sie daher nicht besonders überraschen. Wenden Sie sich, statt einen Unterhaltsrechner zu befragen, lieber an einen Fachanwalt für Familienrecht - und natürlich gerne auch an mich!

Auch Rechtsanwälte, glaube ich, waren einst Kinder.

Charles Lamb

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